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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste, Bühne der Landeshauptstadt Dresden (nachfolgend „EZKH“), und seinen Gästen und sind Bestandteil des Vertrags zwischen ihnen. Sie gelten für alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen des EZKH. Sie gelten auch für Gemeinschaftsveranstaltungen des EZKH mit weiteren Partnern, nicht jedoch für Veranstaltungen beziehungsweise Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen Dritter in den Räumen des EZKH.

1.2. Für einzelne Angebote des EZKH können ergänzend gesonderte Bedingungen gelten.

1.3. Für Sonderveranstaltungen können abweichende Regelungen vereinbart werden.

2. Spielpläne und Anfangszeiten, Spielplanänderungen, Öffnungszeiten

2.1. Der gültige Veranstaltungsplan mit Anfangs­zeiten, Öffnungszeiten der Tageskasse (Besucherzentrum) sowie weitere Angebote des EZKH sind aus den offiziellen Veröffentlichungen unter www.hellerau.org einsehbar.

2.2. Die Abendkasse wird in der Regel eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn geöffnet. Es werden ausschließlich Eintrittskarten für die unmittelbar stattfindende Veranstaltung verkauft.

2.3. Spielplan- und/oder Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für Besetzungs- und Zeitangaben wird keine Gewähr übernommen.

3. KombiTicket / VVO

3.1. Eintrittskarten mit einem entsprechenden VVO-Logo-Aufdruck und Text gelten ab vier Stunden vor Vorstellungsbeginn und bis 4 Uhr am Folgetag in allen Nahverkehrsmitteln außer Sonderverkehrsmitteln im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) als Fahrausweis. Insoweit besteht zwischen den Gästen des EZKH und dem VVO ein gesondertes, vom EZKH lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des VVO gelten. Die Nutzung der Eintrittskarte als Fahrausweis ist nur der Person gestattet, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte zur Nutzung der Fahrberechtigung ist untersagt. Hiervon generell ausgenommen sind Ehren-, Dienst-, Steuer- und Pressekarten.

4. Eintrittspreise / Kartenverkauf

4.1. Das EZKH gibt die jeweils gültigen Eintrittspreise in seinen offiziellen Veröffentlichungen bekannt.

4.2. Der Vorverkauf erfolgt zu den in den Veröffentlichungen des EZKH genannten Zeiten. Das EZKH behält sich vor, in Einzelfällen die Anzahl der pro Person abgegebenen Eintrittskarten zu beschränken. Menschen mit Schwerbehinderung können bevorzugt behandelt werden.

4.3. Sofern kein bestimmter Sitzplatz ausgewiesen wird, gilt die Eintrittskarte für einen Sitzplatz nach freier Wahl.

4.4.Programmhefte / Abendzettel, Übersetzungen jeder Art einschließlich Übertitelungen sowie ähnliche ergänzende Angebote sind nicht Bestandteil des Eintrittspreises.

4.5. Ermäßigungen werden gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises vor dem Kauf an den Kassen gewährt; eine nachträgliche oder mehrere Ermäßigungen sind ausgeschlossen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.

4.6. An der Tageskasse können Eintrittskarten, Artikel und Gutscheine bar, mit EC-Karte bezahlt werden. Telefonische Bestellungen können per Kreditkarte oder per Überweisung bezahlt werden. Bei Zahlungen per Überweisung erfolgt eine Ausgabe der Karte(n), Artikel oder Gutscheine erst nach Eingang der Zahlung beim EZKH. An den Abendkassen unserer Spielstätten kann ab dem 01.01.2026 ausschließlich per EC-Karte oder Kreditkarte bezahlt werden.

4.7. Geschenkgutscheine können bis zum 31. Dezember des dritten Kalenderjahres ab Ausstellungsdatum zum Erwerb von Eintrittskarten zu Veranstaltungen des EZKH eingesetzt werden. Es werden nur Gutscheine akzeptiert, die über das EZKH erworben wurden. Restwerte aus der Gutscheineinlösung bleiben auf dem Gutschein bestehen. Eine Auszahlung von Gutscheinwerten in bar ist nicht möglich.

4.8. Für den schriftlichen und den telefonischen Verkauf von Eintrittskarten des EZKH wird eine Gebühr erhoben. Ausgenommen davon sind telefonische Bestellungen, wenn die Karten mindestens einen Tag vor der Vorstellung an der Tageskasse des EZKH abgeholt werden.

4.9. Erfolgt die Bezahlung für bestellte Karten nicht innerhalb der jeweils angegebenen Frist, werden diese für den Weiterverkauf freigegeben.

4.10. Übersendet das EZKH der erwerbenden Person auf Wunsch Eintrittskarten oder Gutscheine, so trägt diese das Versandrisiko. Das EZKH ist weder in diesem Fall noch bei Verlust einer Eintrittskarte oder eines Gutscheins durch die Empfangsperson zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.

4.11. Preisänderungen, Bearbeitungsgebühren und Preisaufschläge behält sich das EZKH im Rahmen der durch den Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden beschlossene Entgeltordnung vor.

4.12. Der Online-Verkauf von Eintrittskarten wird durch das selbständige Dienstleistungsunternehmen Reservix GmbH zu dessen Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch des EZKH gelten auch in diesem Fall diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über das Internet bei der Ticketdienstleisterin erworbene Karten können nur zu den dort veröffentlichten Bedingungen und nach Freigabe einer Rückabwicklung durch den Veranstalter EZKH zurückgenommen werden. In keinem Fall erfolgt eine Rückabwicklung über das EZKH selbst.

4.13. Der Verkauf von Eintrittskarten über externe Vorverkaufsstellen wird zu deren Geschäftsbedingungen abgewickelt. Für den Besuch des EZKH gelten auch in diesem Fall diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über externe Vorverkaufsstellen erworbene Karten können nur zu den dort veröffentlichten Bedingungen in der jeweiligen Vorverkaufsstelle und nach Freigabe einer Rückabwicklung durch den Veranstalter zurückgenommen werden. In keinem Fall erfolgt eine Rückabwicklung über das EZKH selbst.

4.14. Werden Platzkarten in verschiedenen Preiskategorien verkauft, ist es nicht zulässig, einen anderen als den auf der Karte bezeichneten Platz einzunehmen.

4.15. Die Eintrittskarten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Wer Eintrittskarten des EZKH erwirbt, erklärt damit zugleich verbindlich, diese ausschließlich für persönliche, insbesondere nicht für gewerbliche Zwecke oder zur Gewinnerzielung zu nutzen. Wer eine Eintrittskarte weitergibt, muss die Person, welche in den Besitz der Karte kommt, auf die Geltung dieser AGB hinweisen. Im Rahmen des Eintrittskartenkaufs ist es untersagt

  • die Eintrittskarten bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
  • die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des EZKH gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern,
  • die Eintrittskarten im Rahmen einer privaten Weitergabe zu einem erhöhten Preis zu veräußern,
  • die Eintrittskarten ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des EZKH zu Zwecken der Werbung oder als Gewinn weiterzugeben oder zu verwenden.

4.16. Wird eine Eintrittskarte in unzulässiger Weise angeboten, verwendet oder weitergegeben, so ist das EZKH berechtigt, die Eintrittskarte sowie sonstige von der gleichen Person erworbene Eintrittskarten zu sperren und der Person, die im Besitz der betreffenden Eintrittskarte ist, entschädigungslos den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern. Für jeden Verstoß gegen das Verbot der kommerziellen Weitergabe kann das EZKH von der Person, die den Verkauf angeboten oder getätigt hat, die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von mindestens des fünffachen Nennwertes der Eintrittskarte(n) und bis zu 2.500 Euro verlangen.

5. Erstattung des Eintrittskartenpreises / Verlust der Eintrittskarte

5.1. Die Rücknahme verkaufter Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet. Eine Erstattung findet insbesondere nicht statt bei Besetzungsänderungen, veränderten Anfangszeiten, Änderungen im Programmablauf sowie bei Vorstellungsausfall oder -abbruch und aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks etc.).

5.2. Muss das EZKH eine Programmänderung vornehmen oder wird die Vorstellung in der ersten Vorstellungshälfte aus anderen Gründen als aus höherer Gewalt abgebrochen, werden die Eintrittskarten an den jeweiligen Vorverkaufsstellen gegen Erstattung des Kassenpreises der jeweiligen Eintrittskarte zurückgenommen bzw. können für andere Vorstellungen, jedoch nur bei vorhandenen Platzkapazitäten, eingetauscht werden. Der Erstattungsanspruch erlischt nach den gesetzlichen Vorschriften. Er soll aus organisatorischen Gründen 14 Tage nach dem Tag, an dem die geänderte oder abgebrochene Veranstaltung stattgefunden hat, gegenüber dem EZKH durch Vorlage der Eintrittskarten oder Zugang von per Post geschickten Karten angezeigt werden. Bei Zusendungen per Post sind Bankverbindung, Kontoinhaber sowie die Anschrift anzugeben. Erstattet wird nur der Kassenpreis; Weitere Aufwendungen oder Schäden der betroffenen Person sowie ggf. zusätzlich zum Kassenpreis erhobene Gebühren werden nicht ersetzt. Erstattungen erfolgen unbar.

5.3. Karten, die nicht an einer Kasse des EZKH, sondern an einer externen Vorverkaufsstelle oder im Internet gekauft wurden, können nur an der externen Vorverkaufsstelle bzw. bei der Online-Ticketdienstleisterin zurückgegeben werden. Es gelten die Geschäftsbedingungen der Ticketdienstleisterin Reservix GmbH bzw. der jeweiligen Vorverkaufsstelle. Für Veranstaltungen Dritter in den Räumen des EZKH sind die Ansprüche direkt gegenüber dem externen Veranstalter geltend zu machen.

6. Umtausch

6.1. Ein Umtausch von Eintrittskarten, die direkt beim EZKH erworben wurden, ist grundsätzlich innerhalb einer Spielzeit und bis zu einer Woche vor dem ursprünglichen Veranstaltungstag an der Tageskasse des EZKH möglich. Der Umtausch erfolgt gegen eine Gebühr von 2 Euro je Karte und nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit und innerhalb des gleichen Programms / der gleichen Produktion sowie Preis- und ggf. Platzkategorie.

7. Verlust von Eintrittskarten

7.1. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz. Wird eine erworbene Eintrittskarte verloren, kann, sofern unter Nennung des gebuchten Platzes glaubhaft gemacht wird, welche Eintrittskarte erworben wurde, aus Kulanz und nur an der Tageskasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Das EZKH ist berechtigt, für das Ausstellen von Ersatzkarten je Karte 2 Euro Bearbeitungsgebühr zu erheben. In diesem Fall verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Das Gleiche gilt für den Druck einer Eintrittskarte, welche zuvor als digitale Eintrittskarte ausgegeben worden war.

7.2. Die Person, die im Besitz einer Ersatzkarte ist, hat am Einlass bzw. bei Zuweisung des gebuchten Platzes den Vorrang vor der Person, die die Originalkarte vorweist. Mit der Ersatzkarte ist kein Anspruch auf die Zuweisung eines anderen Sitzplatzes verbunden.

8. Widerrufsbelehrung

8.1. Ausschluss des Widerrufs
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher*innen besteht nicht bei Verträgen über termingebundene Eintrittskarten. Ferner besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung entfernt wurde.

8.2. Widerrufsrecht
Als Verbraucher*in im Sinne des § 13 BGB haben Sie das Recht, Käufe über Gutscheine und andere als die unter 8.1. genannten Waren, die Sie an unseren Kassen, telefonisch oder auf unserer Homepage getätigt haben, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte Person, die nicht die Beförderung übernimmt, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Landeshauptstadt Dresden (41.7) 
Europäisches Zentrum der Künste
Besucherservice
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden
T +49 351. 262 64-100, 
E-Mail: widerruf@hellerau.org 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

8.3. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich angefallener Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben, oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang durch Sie zurückzuführen ist.

9. Einlass

9.1. Beginn einer Vorstellung oder sonstigen Veranstaltung kann nur zu einem geeigneten Zeitpunkt (z.B. in einer Pause) und ohne Anspruch auf den ggf. gelösten Platz Einlass gewährt werden. Es liegt im Ermessen des Servicepersonals, ob und zu welchem Zeitpunkt Zugang nach Beginn der Vorstellung gewährt werden kann. Dies begründet in keinem Fall Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch des EZKH.

10. Garderobe

10.1. Mäntel, dicke Jacken, Schirme, Stöcke (mit Ausnahme von Gehhilfen), große Taschen und Rucksäcke (ab einer Größe von ca. A4) sowie sonstiges Gepäck und sperrige Gegenstände, dürfen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht in die Zuschauerräume mitgenommen werden.

10.2. Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches gegen Aushändigung einer Garderobenmarke abgegeben werden.

10.3. Mit der Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt das EZKH die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

10.4. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Garderobenstücke erstreckt sich nur auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 150 Euro pro Garderobenmarke. Die Garderobe steht den Gästen für Wertsachen, insbesondere Schmuck, sonstige Gegenstände aus Edelmetall, Bargeld und andere Zahlungsmittel, Geschäftspapiere, Urkunden aller Art, Zerbrechliches, Fahrausweise und Schlüssel nicht zur Verfügung. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr.

10.5. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke werden Garderobengegenstände nur ausgehändigt, wenn diese nach Rückgabe aller Garderobenstücke noch verfügbar sind. Es ist durch die empfangende Person vorab glaubhaft zu machen, dass sie empfangsberechtigt ist. Das EZKH ist in solchen Fällen berechtigt, vor der Aushändigung die personenbezogenen Daten zu erfassen.

10.6. Vertauschte, beschädigte oder abhandengekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust einer Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich vor Verlassen der Garderobenanlage zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke wird eine zum Ersatz eine Wiederbeschaffungsgebühr von 5 Euro erhoben.

10.7. Das EZKH behält sich vor, in einzelnen Spielstätten oder zu einzelnen Veranstaltungen keine Garderobe in Verwahrung zu nehmen.

11. Fundsachen

11.1. Gegenstände aller Art, die während der Öffnungszeiten in den Veranstaltungsräumen des EZKH gefunden werden, sind unverzüglich beim Servicepersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Servicepersonal umgehend mitzuteilen.

12. Bild- und Tonaufnahmen

12.1. Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art von Veranstaltungen und Kunstwerken sind den Gästen grundsätzlich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können diese zivil- und strafrechtlich verfolgt werden und die jeweiligen Personen aus den Spielstätten verwiesen werden.

12.2. Film-, Digital, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teile der Aufführung und/oder Ausstellung aufgenommen sind, können eingezogen werden und die Rückgabe davon abhängig gemacht werden, dass die besitzende Person einer vorherigen Löschung der Aufnahmen zustimmt.

12.3. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Aufführung, des Besuchs einer Ausstellung oder einer sonstigen Veranstaltung (einschließlich Vermittlungsprogrammen) des EZKH Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Gäste durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie ohne Anspruch auf eine Vergütung in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

13. Hausrecht

13.1. Das Servicepersonal kann Personen den Zutritt zu den Räumen des EZKH verweigern, die sich nicht angemessen verhalten, den Eintrittskartenverkauf oder den Veranstaltungsablauf stören oder wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören und/oder andere Gäste, das Servicepersonal oder an der Veranstaltung mitwirkende Personen belästigen oder diskriminieren. Ebenso können solche Personen aus der Veranstaltung und des Hauses verwiesen werden bzw. kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

13.2. Es besteht im Falle der Verweisung aus der Veranstaltung bzw. dem Haus gleich aus welchem Grund kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittspreises oder anderer Kosten im Zusammenhang mit dem Besuch des EZKH.

13.3. Es ist nicht gestattet, in den Foyers und sonstigen Räumen sowie auf dem Gelände des Festspielhauses Hellerau Eintrittskarten zum Verkauf anzubieten.

13.4. Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben alle Personen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt.

13.5. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume ist grundsätzlich nicht gestattet.

13.6. Mobilfunkgeräte und andere akustische Signalgeber aller Art sind im Zuschauerraum außer Betrieb zu halten und mindestens in den Flugmodus zu stellen. Die Nutzung von Displays und anderen Lichtquellen ist im Zuschauerraum untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist das EZKH berechtigt, die betreffenden Personen der Vorstellung zu verweisen.

13.7. Die Mitnahme von Tieren in die Veranstaltungsräume ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen sind Assistenzhunde (nach vorheriger Anmeldung).

13.8. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Es gilt die Hausordnung des EZKH.

14. Haftung

14.1. Für Schäden jeder Art, die Gäste in den Veranstaltungsstätten des EZKH erleiden, haftet das EZKH, seine Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt, soweit es sich um typischerweise vorhersehbare Schäden handelt.

15. Datenschutz

15.1. Die personenbezogenen Bestelldaten unserer Gäste werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Das EZKH ist weiterhin berechtigt, die Daten auch zu Gästebetreuungszwecken zu nutzen, um etwa im Vorfeld weitere Informationen zur Veranstaltung per E-Mail zuzusenden oder um über weitere Angebote des EZKH und seiner Veranstaltungspartner zu informieren. Das EZKH ist berechtigt, die Daten seiner Gäste zum Zweck interner statistischer Erhebungen zu speichern. Das EZKH ist ferner berechtigt, die Daten an beauftragte Dritte gemäß Art. 28 DSGVO weiterzugeben, sofern dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

16. Inkrafttreten

16.1. Diese Geschäftsbedingungen treten mit Veröffentlichung in Kraft und gelten bis auf Widerruf. Gleichzeitig treten die bisherigen Geschäftsbedingungen außer Kraft.

HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste
Bühne der Landeshauptstadt Dresden
vertreten durch die Intendantin
Karl-Liebknecht-Straße 56, 01109 Dresden

Stand: 12.09.2025